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| Rechtsprechung: FG Münster - Urteil vom 08.03.2007 (5 K 1992/03 U) | | | | Kurzleitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks erlangt trotz Option zur Umsatzsteuer durch den Grundstücksverkäufer wegen Gestaltungsmissbrauch keinen Vorsteueranspruch, wenn bereits bei Abschluss des Kaufvertrags außerhalb der notariellen Urkunde vereinbart war, dass der Verkäufer zur Umsatzsteuer optieren wird, der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis den Bruttokaufpreis darstellt, der Erwerber bereits mit Abschluss des Kaufvertrags einen Anspruch auf Rechnungserteilung erlangt hat und sich aus den Gesamtumständen ergibt...
Relevante Normen: AO § 42; UStG § 15;
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