Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 22.08.2007 (II R 44/05)

   

Kurzleitsatz:
Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid; Fehlender Grund bei Vorläufigkeitsvermerk; Kein Einfluss der Umdeutung auf die Wahrung der Festsetzungsfrist


Relevante Normen:
AO § 119 Abs. 1 § 125 Abs. 1 § 128 § 157 Abs. 1 S. 2 § 165 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; FGO § 118 Abs. 2;



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