Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.10.2007 (II ZR 243/06)

   

Kurzleitsatz:
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsregeln


Relevante Normen:
GmbHG § 30 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ZIP 2007, 2364

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