Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 30.10.2007 (VIII ZR 163/07)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei Räumungsklage wegen Beendigung eines Mietverhältnisses


Relevante Normen:
GKG § 41 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 2007, 935

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