Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 10.11.1955 (2 AZR 282/54)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.


Relevante Normen:
BGB § 276 § 611 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß
BAGE 2, 217
NJW 1956, 398

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