Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 04.08.1955 (2 AZR 588/54)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer geschlossenen Beschäftigungsverhältnisses; Arbeitsentgelt: Anspruch auf Ruhegehalt und Anspruchsüberprüfung vor dem Hintergrund der Revisibilität


Relevante Normen:
Ruhelohnordnung der Stadt Hannover; ZPO § 561 Abs. 2; ArbGG (1953) § 73; BGB § 157 § 242;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BAGE 2, 109
AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt

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