Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 30.08.2007 (IV R 47/05)

   

Kurzleitsatz:
Der GmbH und atypisch Still steht der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG auch dann zu, wenn stiller Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist


Relevante Normen:
GewStG § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;



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