Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.09.2007 (II ZR 237/05)

   

Kurzleitsatz:
Umfang einer formularmäßigen Vorausabtretung gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche


Relevante Normen:
BGB § 305c Abs. 2 § 398; UmWG § 20 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 2008, 221

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