Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.11.2007 (IX ZR 12/06)

   

Kurzleitsatz:
Umfang des Formzwangs bei Grundstücksgeschäften; Formbedürftigkeit einer Abtretung


Relevante Normen:
BGB § 313 (a.F.);



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