Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.12.2007 (IX ZB 223/06)

   

Kurzleitsatz:
Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei fristwahrender Einlegung und späterer Zurücknahme der Berufung durch den Prozessgegner


Relevante Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; RVG-VV 3201;



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