Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.12.2007 (III ZR 111/07)

   

Kurzleitsatz:
Haftung eines Wirtschaftsprüfers für die fehlerhafte Bestätigung eines Jahresabschlusses; Kausalität des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung


Relevante Normen:
BGB § 280;



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