Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.11.2007 (Verg W 10/06)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer


Relevante Normen:
GWB § 128 Abs. 4; VwGO § 162 Abs. 3;



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