Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.01.2008 (Verg W 10/07)

   

Kurzleitsatz:
Erstattung der Gebühren für eine im Vergabenachprüfungsverfahren erforderliche Prozessvertretung des Beigeladenen


Relevante Normen:
ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; GWB § 120;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang