Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.11.2005 (I-2 W 18/05)

   

Kurzleitsatz:
Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Patentverletzung


Relevante Normen:
ZPO § 91a; ZPO § 93;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang