Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.11.2007 (11 U 16/07)

   

Kurzleitsatz:
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Bildveröffentlichung, die den Geschädigten mit einem Ihn nicht betreffenden Ereignis in Verbindung bringt


Relevante Normen:
BGB § 823; BGB § 831; GG Art. 1; GG Art. 2; KUG § 22; KUG § 23;



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