Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.10.2007 (20 W 141/07)

   

Kurzleitsatz:
Wichtiger Grund für die gerichtliche Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes - Befugnis zur Überwachung der Geschäftsfürung durch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied


Relevante Normen:
AktG § 103 Abs. 3 S. 1; AktG § 111 Abs. 1;



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