Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.08.2007 (20 W 289/07)

   

Kurzleitsatz:
Kostenentscheidung bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache durch den Einzelrichter


Relevante Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S.; KostO § 14 Abs. 7;



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