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| Rechtsprechung: BAG - Urteil vom 27.01.1988 (7 AZR 292/87) | | | | Kurzleitsatz: »1. Stellt ein Haushaltsgesetzgeber zur Abdeckung des Unterrichtsbedarfs für bestimmte Wahlfächer in einem Haushaltsjahr Sondermittel für die Beschäftigung des entsprechenden Lehrerpersonals zur Verfügung, ohne im Stellenplan entsprechende Lehrerstellen auszuweisen, so liegt hierin keine haushaltsrechtliche Vorgabe über den künftigen Wegfall der wahrzunehmenden Lehraufgaben.2. Eine derartige haushaltsrechtliche Maßnahme steht nicht einer haushaltsrechtlichen Entscheidung gleich, durch die eine bestimmte Per...
Relevante Normen: BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag); BAT Nr. 2 der Sonderregelungen 2y;
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