Rechtsprechung:
BGH - Versäumnisurteil vom 06.12.2007 (III ZR 146/07)

   

Kurzleitsatz:
Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen Ansprüchen aus einem vor diesem Stichtag begründeten Schuldverhältnis


Relevante Normen:
EGBGB Art. 229 § 6; BGB § 193;



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