Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.12.2007 (VI ZR 235/06)

   

Kurzleitsatz:
Begriff des Zusammenwirkens von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen; Haftung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern für die Verursachung eines Verkehrsunfalls im Rahmen eines Einsatzes


Relevante Normen:
SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 1; GG Art. 34; BGB § 839;



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