Rechtsprechung:
BGH - Versäumnisurteil vom 06.11.2007 (VI ZR 34/07)

   

Kurzleitsatz:
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer Kapitalanlage gegen einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft schweizerischen Rechts


Relevante Normen:
LugÜBk Art. 5 Nr. 3;



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