Rechtsprechung:
VGH Bayern - Urteil vom 10.12.2007 (12 BV 06.3028)

   

Kurzleitsatz:
Sozialhilferecht: Sozialhilfe; Die Rücknahme einer teilweise rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Heranziehung nach § 92c BSHG kann weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X verlangt werden; ordnungsgemäße Ermessensentscheidung nach § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X


Relevante Normen:
BSHG § 92a; BSHG § 92c; SGB X § 44 Abs. 1; SGB X § 44 Abs. 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang