Rechtsprechung:
VGH Bayern - Urteil vom 19.11.2007 (1 N 05.2521)

   

Kurzleitsatz:
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Normenkontrolle; Veränderungssperre; Konkretisierung der gesicherten Planung in räumlicher Hinsicht; Realisierbarkeit der Planungsziele; Bewahrung "dörflicher Strukturen" als Planungsziel; angespannte Finanzlage der Gemeinde als mögliches Planungshindernis


Relevante Normen:
VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 14 Abs. 1;



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