Rechtsprechung:
VGH Bayern - Urteil vom 13.11.2007 (12 BV 06.158)

   

Kurzleitsatz:
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Ausbildungsförderung; § 4 FakOSozPäd setzt für den Zugang zur Ausbildung als Erzieherin in Bayern eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG voraus


Relevante Normen:
BAföG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; FakOSozPäd § 4 Abs. 1; AFBG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;



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