|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: VGH Bayern - Beschluss vom 17.01.2008 (3 BV 04.1452) | | | | Kurzleitsatz: Besoldung und Versorgung: Rücknahme einer Leistungsstufe; Zurücknahme eines ursprünglich rechtmäßig ergangenen, infolge nachfolgender Gesetzesänderung mit Übergangsvorschriften rechtswidrig gewordenen begünstigenden Verwaltungsakts (rechtmäßig); Gericht hat nicht die Befugnis, eine Ergänzung einer Rechtsverordnung, welche deren Nichtanwendbarkeit normiert, aus materiellrechtlichen Gründen zu verwerfen und ohne Weiteres von der weiteren Anwendbarkeit dieser Rechtsverordnung auszugehen
Relevante Normen: BBesG § 27 Abs. 3; Bayerische Leistungsstufenverordnung (LstuV); HaushaltsG 2003/2004 Art. 12; BayVwVfG Art. 48;
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|