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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 17.01.2008 (IX ZR 172/06) | | | | Kurzleitsatz: »Hat der Mandant aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters aus Erlösanteilen, die er ansonsten an Dritte hätte auszahlen müssen, zu Unrecht Umsatzsteuer entrichtet, ist ihm insoweit nur dann ein Schaden entstanden, wenn er darlegt und beweist, dass der Dritte ihn deswegen auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.«
Relevante Normen: BGB § 675 § 249;
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