Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.02.2008 (V ZB 123/07)

   

Kurzleitsatz:
»Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i.S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.«


Relevante Normen:
WEG § 62 Abs. 1;



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