Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 22.01.2008 (VI ZR 17/07)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Bauarbeiter und ein mit der Sicherung der Arbeiten beauftragter Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens können auf einer gemeinsamen Betriebsstätte tätig sein.«


Relevante Normen:
SGB VII § 106 Abs. 3 Alt. 3;



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