Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 20.02.2008 (VIII ZR 49/07)

   

Kurzleitsatz:
»§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.«


Relevante Normen:
BGB § 556 Abs. 3 S. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang