Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.02.2008 (XII ZB 66/07)

   

Kurzleitsatz:
»Die niederländische AOW-Pension ist nach § 1587 Abs. 1 BGB im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.«


Relevante Normen:
BGB §§ 1587 Abs. 1 S.2;



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