Rechtsprechung:
EuGH - Beschluss vom 10.12.2007 (Rs C-134/07)

   

Kurzleitsatz:
Steuerrecht: Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Erhebung höherer inländischer Abgaben auf eine aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Ware als auf eine vor Ort erworbene gleichartige Ware - Art. 90 Abs. 1 EG - Bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen erhobene Gebühr für die erste Zulassung


Relevante Normen:
EG Art. 25; EG Art. 90 Abs. 1; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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