Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 21.02.2008 (Rs C-271/06)

   

Kurzleitsatz:
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 - Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen nach Orten außerhalb der Gemeinschaft - Nicht erfüllte Voraussetzungen der Steuerbefreiung - Vom Abnehmer gefälschte Ausfuhrnachweise - Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handelnder Lieferer


Relevante Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 15 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang