Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 21.02.2008 (Rs C-296/06)

   

Kurzleitsatz:
Freier Dienstleistungsverkehr: Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Art. 6, 11, 22 und 25 - Gebühren und Abgaben für Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Dem früheren Inhaber eines ausschließlichen Rechts auferlegte Verpflichtung - Zeitweilige Fortdauer


Relevante Normen:
Richtlinie 97/13/EG Art. 6; Richtlinie 97/13/EG Art. 11; Richtlinie 97/13/EG Art. 22; Richtlinie 97/13/EG Art. 25;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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