Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 12.02.2008 (Rs C-2/06)

   

Kurzleitsatz:
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige Verwaltungsentscheidung - Auslegung eines Urteils des Gerichtshofs - Wirkung eines nach dieser Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren ergangenen Urteils des Gerichtshofs - Überprüfung und Rücknahme - Zeitliche Grenzen - Rechtssicherheit - Grundsatz der Zusammenarbeit - Art. 10 EG


Relevante Normen:
EG Art. 10;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

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